Vergütung
Psychotherapie
Gesetzlich Krankenversicherte
Wenn Sie bei einer gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, werden die Therapiekosten nach Beantragung und Bewilligung von den jeweiligen Kostenträgern vollständig übernommen bzw. erstattet.
Privat Krankenversicherte und Beamte
Die privaten Krankenversicherungen erstatten in der Regel die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung. Den Umfang der Leistungen sowie einen möglichen Eigenbeitrag bestimmt Ihr spezifischer Tarif. Deswegen sollten Sie sich, wenn sie privat versichert sind, vor Aufnahme einer Psychotherapie nach dem jeweiligen Leistungskatalog ihrer Versicherung erkundigen. In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass Psychotherapie von privaten Krankenkassen nicht bezahlt wird oder nur in einem geringen Stundenumfang.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Selbstzahler:innen
Selbstverständlich können Sie die Kosten der Behandlung selbst übernehmen ohne Einbeziehung Ihrer gesetzlichen oder privaten Krankenversicherung. In diesem Fall werden auch keine Patientendaten an die Kasse oder Versicherung weitergegeben.
Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten (GOP).
Beratung und Coaching
Bei Interesse nehmen Sie bitte Kontakt zum mir auf, um den Umfang und Kosten der Sitzungen zu erfragen.